10. Februar 2008 / Wittenberg

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Wittenberg am 10. Februar zweifach Anzeige gemäß §86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gestellt.

Als Grund wird "Schmieren/sonstiges Anbringen von Hakenkreuzen etc." genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt