20. Mai 2010 / Dessau-Roßlau

Am 20. Mai 2010 verurteilte das Amtsgericht Dessau-Roßlau den `62 geborenen Ralf Peter F. wegen zweifacher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung. Die vorsitzende Richterin war nach zwei Verhandlungstagen überzeugt davon, dass F. am 12. April 2009 gegen 4.00 Uhr morgens in einem Dessauer Club in der Roßlauer Allee u.a. Sicherheitspersonal mit einer Bierflasche „massive Schläge ins Gesicht“ versetzt habe. Zu der Tat war es gekommen, nachdem einzelnen Begleitern von Ralf Peter F. zuvor am Einlass der Zutritt zur Lokalität verwehrt worden war, weil diese in Vergangenheit als Mitglieder der rechten Szene und auch konkret mit neonazistischen Aufklebern auffällig geworden sein sollen.



F. hatte seine Begleiter dann an dem Sicherheitspersonal vorbei in den Club geschleust. Kaum zehn Minuten später soll er gegen einen der Sicherheitsmänner dann auf der Toilette brutal vorgegangen sein. Erst sei eine Bierflasche über die Toilettenkabine geflogen, in der sich der 28-jährige Clubangestellte gerade befand, als dieser heraus gekommen sei und die Gruppe um den Angeklagten unmittelbar davor darauf ansprach soll Ralf Peter F. den Betroffenen aggressiv angesprochen haben mit: „Willst du Brei fressen?“ und „Suchst du Stress?“ Kurzdarauf hätte der Angeklagten seinem Gegenüber eine Bierfalsche erst gegen das Kinn geschlagen und dann nochmal direkt ins Gesicht, berichtete der Geschädigte in der Verhandlung. Der Angestellte erlitt dadurch Prellungen an Kiefer und Augenbraue sowie eine Nasenbeinfraktur.

Nach Eintreffen der alarmierten Polizei hatte Ralf Peter F. sich diesen gegenüber mit einem falschen Namen ausgewiesen, weil er „das einfach mal lustig fand“, wie er im Gerichtssaal danach befragt zu Protokoll gab. Auch auf Polizeibeamte habe der Angeklagte in dieser Nacht einen aggressiven Eindruck gemacht. Beim Verlassen des Clubs habe er im Einlassbereich dann Personen mit „Zeckenschweine“ und „Scheiß Zecken“ bepöbelt, wie es Clubbedienstete im Zeugenstand aussagten. Dass bereits auf dem Polizeirevier, wo er schließlich zur erkennungsdienstlichen Behandlung mitgenommen worden war, gleich ein politisch motivierter Vorfall daraus gemacht worden war, darüber echauffierte sich der Angeklagte auch noch während des Prozesses.

Der Angeklagte Ralf Peter F. ist Mitglied des Fußballvereins „ASG Vorwärts Dessau“, in dem er laut Kreisfachverband Fußball Anhalt als Sportplatzverantwortlicher tätig ist. In den vergangenen Jahren war F. als Feldspieler für den Verein und Fanbeauftragter beim Vorgängermodell des Vereins, dem FC Anhalt, aktiv. Der Verein „ASG Vorwärts“ erlangte erst zu Beginn dieses Jahres wegen seinem hohen Anteils Rechter im Fan- und Spielerbereich mediale Aufmerksamkeit. In einem MDR-Beitrag (mehr dazu hier…) sagte Hillmar Steffen vom sachsen-anhaltinischen Verfassungsschutz dazu: „Es ist schon auffällig, dass Rechtsextremisten der Region Dessau in diesem Verein sich zusammenfinden“. Fans und Spieler des Vereins sind in Vergangenheit auch außerhalb mit extrem rechten Sprüchen aufgefallen (mehr dazu hier…).

Zusätzlich zu der zweijährigen Bewährung muss der Angeklagte 500 Euro an den Geschädigten und 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Quelle:
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt