01. Februar 2008 / Dessau-Roßlau

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Dessau-Roßlau am 01. Februar Anzeige gemäß §86a StGB gestellt.

Als Grund wird "Anbringen von Symbolen wie Hakenkreuzen etc." genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt