27. Mai 2011 / Dessau-Roßlau

Das hiesige Landgericht hat in einer Berufungsverhandlung (mehr dazu hier...) gegen vier rechtsextreme Täter und Täterinnen härtere Strafen verhängt als die Hauptverhandlung des Amtsgerichts im November letzten Jahres, berichtete die Mitteldeutsche Zeitung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Quartett am Herrentag 2010 drei Kinder (damals 4,8 und 11 Jahre alt) in Roßlau rassistisch beleidigt und dabei Naziparolen skandiert hatte. Die einschlägig vorbestrafte 22jährige Haupttäterin - die seit Jahren als Aktivistin der extrem rechten jugendkulturellen Szene bekannt ist - muss demnach wegen gefährlicher Körperverletzung für ein Jahr ins Gefängnis. Sie hatte nach den drei Schwestern eine Bierflasche geworfen und die 11jährige ins Gesicht geschlagen (mehr dazu hier...).

Die zunächst freigesprochen tatbeteiligten jungen Männer aus Zerbst (beide 17 Jahre), wurden auf Jugendstrafen zu Bewährung und jeweils 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Gegen ein 16jährige verhängte die vorsitzende Richterin einen sozialen Trainingskurs  und 40 Arbeitsstunden.

Quellen:
Mitteldeutsche Zeitung vom 27. Mai 2011
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt