08. November 2010 / Dessau-Roßlau Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau ist die Berufung von Ralf-Peter F. verworfen worden. Der 1962 geborene F. war im Mai 2010 wegen zweifacher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt worde. Wie auch das Amtsgericht Dessau-Roßlau (mehr dazu hier...) sah es die vorsitzende Richterin in der Berufungsinstanz bestätigt, dass das Vereinsmitglied des "ASG Vorwärts Dessau" (mehr dazu hier...) (und hier...) am 12. April 2009 in einem Dessauer Club eine Mitarbeiter vorsätzlich mittes Faustschlägen verletzt haben soll. An dem Abend soll, laut Aussagen der Clubbetreiber, der Angeklagte sich und seinen Begleitern entgegen dem Willen des Clubs Zutritt verschafft haben ohne Eintritt zu zahlen. Zudem sei sich damit über das Hausrecht hinweggesetzt worden, da einzelne Personen der Gruppe Hausverbot hatten, weil sie in Vergangenheit bereits in Zusammenhang mit rechtsextremen Delikten in Erscheinung getreten seien. Einem Einlassmitarbeiter soll der Angeklagte später im Toilettenbereich massiv geschlagen haben. Beim Verlassen der Einrichtung sollen aus der Gruppe um den Angeklagten u.a. Beleidigungen wie "Scheiß Zecken-Club" geäußert worden sein. Quelle: |
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