21. März 2013 / Wittenberg

Das Amtsgericht Wittenberg hat den einschlägig bekannten Neonaziaktivisten und Betreiber eines rechtsextremen Onlinversandes, Henry B. (mehr dazu hier...) und (hier...), wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2012 einen alternativen Jugendlichen in einem Wittenberger Lokal zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat (mehr dazu hier...).

Der verurteilte Straftäter Henry B. (ganz r.) bei einer Neonazikundgebung am 08. Mai 2013 auf dem Wittenberger Marktplatz

Demnach hielt sich der Geschädigte in seinem Stammlokal im Stadtzentrum in Wittenberg. Dort saß er mit seinen Freunden an einem Tisch. Am Nachbartisch saßen noch weitere Bekannte. Dann kam Henry B. in das Lokal und setzte sich zunächst allein an einen Tisch. Zu ihm gesellten sich später noch mehrere Gleichgesinnte. Dann stand er plötzlich auf und kam an den Tisch des Opfers. Das Opfer sagte zu ihm, dass er keinen Wert auf seine Gegenwart lege und er weggehen sollte. Er blieb trotzdem stehen und setzte sich nach etwa einer Minute neben ihn. Daraufhin bat der Geschädigte erneut, der Angreifer solle den Tisch verlassen. Henry B. antwortete: „Du bist eine Scheiß-Zecke“ und schlug dem alternativen Jugendlichen mit der Faust zweimal ins Gesicht. Das Opfer duckte sich etwas, so daß er seine Stirn traf.

„Die Strafe konnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Angeklagte zweimaliger Bewährungsversager ist.“, so der Amtsrichter Waltert in seiner Urteilsbegründung. Ferner hat B. die Verfahrenskosten sowie die Auslagen der Nebenklage zu tragen.

Gegen das Urteil hat die Pflichtverteidigung sowie die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

Quellen:
Beratungsstelle für Opfer rechter Straf- und Gewalttaten Region Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt