09. Januar 2015 / Kroppstädt (Landkreis Wittenberg)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Juristische Folgen von Gewaltstraftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität – rechts im II. Quartal 2015" geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 185 StGB (Beleidigung) und § 223 StGB (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Betroffene wurde dabei als "Scheißneger" beschimpft und gewürgt. Es wurde Anklage beim Jugendrichter erhoben.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8873) vom 20. August 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt