26. Juni 2009 / Magdeburg/Bernburg

Die Jugendstrafkammer des Magdeburger Landgerichtes hat den einschlägig bekannten und vorbestraften Rechtsextremisten David B. wegen Totschlags zur 8 Jahren Haft verurteilt. Der 20jährige Angeklagten hatte am 25. August 2008 seinen damals 18jährigen Bekannten Marcel W. in einer Bernburger Wohnung erstochen, weil dieser vor Gericht gegen ihn aussagen sollte (mehr dazu hier…). Die Richterin schloss in ihrer Urteilsbegründung eine politische Motivation der Tat jedoch aus.

Nach einem Diskobesuch, so förderte die Hauptverhandlung zu Tage, sei der Angeklagte zusammen mit seinem späteren Opfer und zwei weiteren Bekannten in seine Wohnung gegangen. Dort sei es dann zunächst zu einer verbalen Auseinadersetzung gekommen in dem Marcel w. betont habe, am nächsten Tag nicht gegen ihn aussagen zu wollen. Auf Grund seiner aggressiven Grundstimmung, befördert durch übermäßigen Alkoholkonsum, habe David B. dieser Aussage keinen Glauben geschenkt. Schließlich brachte der Täter seinem Opfer mit einem Küchenmesser zunächst Schnittverletzungen an Armen und Beinen bei. Und während die beiden Unbeteiligten schließlich ihren Rausch ausschliefen, soll David B. im Badezimmer auf Marcel W. mehrmals eingestochen haben. Zwei Bruststiche verletzten dabei die Lunge, so dass W. nach wenigen Minuten innerlich erstickte.

Das Urteil des Magdeburger Landgerichtes ist das letzte in einer ganzen Reihe, dass drei von Rechtsextremisten im letzten Jahr in Sachsen-Anhalt begangenen Tötungsdelikten aufarbeitete (mehr dazu hier…).

Quellen:
Magdeburger Volksstimme, 27. Juni 2009
eigener Bericht  
       
  

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt