24. Januar 2014 / Wittenberg

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)  bei der Polizei erstattet worden ist. Dabei entstand ein Sachschaden von 500 Euro.

Quelle:
Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8306) vom 16. Mai 2014


 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt