22. April 2008 / Köthen

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 303 StGB (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.


Quellen:
eigener Bericht
Landtag Sachsen Anhalt KA 5/6664

 

 

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt