10. Juni 2011 / Dessau-Roßlau

Der ehemaligen NPD-Landesvorsitzenden Matthias Heyder muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 800 Euro zahlen, dass entschied das Landgericht Dessau-Roßlau. Bereits im Januar 2010 hatte ein Justizar der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost den NPD-Mann erfolgreich auf Unterlassung verklagt. Der Beamte fühlte sich durch Aussagen in einem Artikel auf der Homepage der NPD Sachsen-Anhalt beleidigt und mit falschen Behauptungen gegen seine Person konfrontiert (mehr dazu hier...). Damals hatte Heyder die Unterlassung anerkannt, weil er als Vorsitzender der rechtsextremen Partei für den Internetauftritt des Landesverbandes verantwortlich war. Der inkriminierte Artikel tauchte jedoch später wieder im Internet auf, veröffentlicht auf einem Server von Matthias Heyder. Dafür verurteilte ihn das Gericht nun wegen des Verstoßes gegen die verfügten Auflagen.


Der ehemalige NPD-Landesvorsitzende Matthias Heyder

Erst im Mai diesen Jahres war die NPD in einem Rechtsstreit gegen den sachsen-anhaltinischen CDU-Landesvorstand unterlegen (mehr dazu hier...).

Quellen:
infothek-dessau.de
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt