Dienstaufsichtbeschwerde nach Hetzjagd auf 20-Jährigen

Gruppe Jugendlicher attackiert 20-Jährigen am helllichten Tag unter zahlreichen Zeugen
unter Anfeindungen wie „Scheiß Antifa“ wird der Betroffene durch Einkaufspassage gejagt
nach Hetzjagd verhindert diensthabendende Polizeibeamtin die Ermittlung mutmaßlicher Täter

Am Freitag, den 03. April 2009 gegen 17.30 Uhr wurde ein 20-Jähriger von einer 8 bis 10-köpfigen Gruppe angegriffen und durch eine, zu diesem Zeitpunkt starke belebte Einkaufspassage in der Dessauer Innenstadt gehetzt. Nach einem Zeugenaufruf der Polizei verweigert wenige Tage später eine diensthabende Polizeibeamtin eine Identitätsfeststellung mutmaßlicher Haupttäter der Gewalttat.


Nachdem ein Angreifer den jungen Mann vom Fahrrad stieß und auf ihn einschlug konnte dieser sich zunächst vor weiteren Schlägen retten, indem er über die stark befahrene Straße in die gegenüberliegende Einkaufspassage flüchtete. Die Gruppe um den Angreifer ließ nicht von ihren Opfer ab und folgte ihm. Am helllichten Tag, unter zahlreichen Zeugen attackierten die Täter den Verfolgten wiederholt in der Einkaufspassage und trieben ihn unter Gewaltanwendung am nächsten Ausgang wieder aus der Einrichtung heraus. Unter verbalen Anfeindungen wie „Scheiß Antifa“  brachten die Täter den 20-Jährigen dann zu Fall und traten gemeinschaftlich auf ihn ein bis dieser sich in die Tiefgarage der Einkaufspassage flüchten konnte.

Von dort aus verständigte er die Polizei und einen Bekannten, der ihn mit PKW aus dem Gefahrenbereich abholte. Wenige Minuten später, als die Beiden auf die eingesetzten Polizeibeamten warteten, machten die Angreifer den Geschädigten und den zur Hilfe gerufenen Bekannten an einem nahe gelegenen Ort ausfindig und attackierten nun Beide. Der 20-Jährige und sein 28-jähriger Bekannter konnten sich leidglich in den PKW flüchten und diesen verschließen, ein Wegfahren verhinderten die Angreifer, indem sie sich vor den PKW stellten. In Folge dessen schlugen die Täter gemeinschaftlich auf den PKW ein und beschädigten diesen.

Nach Informationen der eingesetzten Polizeibeamten vor Ort, hätten die Täter nicht zu den feiernden AbiturientInnen gehört, die an diesem Tag den angrenzenden Stadtpark an diesem Tag belebten. Anzeigen wegen Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt dazu. Die Polizeidirektion schickte kurz nach diesen Angriffen einen Zeugenaufruf heraus, um nachträglich Täter ermitteln zu können.

Als der 20-jährige Geschädigte am Dienstag, den 07. April 2009 gegen 17.40 Uhr zwei seiner Peiniger in einem Lokal in der Innenstadt erblickte, rief er umgehend im zuständigen Polizeirevier an, um dies bekannt zu geben und eine Personalienfeststellung zu erwirken. Die diensthabende Polizeibeamtin reagierte auf sein Anliegen abschlägig, u.a. mit den Worten: „Da kann ich jetzt nichts für Sie tun, rufen Sie morgen nochmal an.“ Auch am späteren Abend des Tattages konnte ein Hinweis vom Betroffenen auf die mutmaßlichen Angreifer nicht rechtzeitig von der Polizei verfolgt werden, sodass diese sich einer Feststellung entziehen konnten.

Die beiden Geschädigten haben am 09. April 2009 Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Polizeidienststelle erstattet.

„Als Betroffene von Straf- und Gewalttaten sind wir enttäuscht darüber, dass, trotz eines Zeugenaufrufes durch die Polizeidirektion, diensthabende Polizeibeamte durch ihr direktes Handeln in konkreten Situationen (…) die gezielte Ermittlung von Straftätern zum jetzigen Zeitpunkt verhindert haben.“, so die Betroffenen in ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde. „Das ist nachträglich ein Schlag ins Gesicht für Opfer von Gewalttaten. Da ist der Tatbestand der Strafvereitelung im Amt zu prüfen.“, so Mario Bialek vom Beratungsteam gegen Rechtsextremismus/Anhalt – Projekt Gegenpart dazu.

 

Infos/Kontakt:

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt