24. Februar 2009 / Köthen

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 303 StGB (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quellen:
eigener Bericht
Kleine Anfrage an die Landesregierung KA/5/6936

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt