13. Februar 2009 / Bitterfeld-Wolfen

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 241 StGB (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quellen:
eigener Bericht
Kleine Anfrage an die Landesregierung KA/5/6936

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt