09. August 2008 / Köthen

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quellen:
eigener Bericht
Landtag Sachsen Anhalt KA 5/6664

 

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt