12. Februar 2008 / Köthen

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Köthen am 12. Februar Anzeige gemäß §86a StGB gestellt.

Als Grund wird "Anbringen von Symbolen wie Hakenkreuzen etc." genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt