31. Januar 2008 / Jeßnitz (LK Anhalt-BItterfeld)

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Jeßnitz am 31. Januar Anzeige gemäß §86a StGB gestellt.

Als Grund wird "Schmieren/sonstiges Anbringen von Hakenkreuzen etc." genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt