21. Februar 2008 / Coswig

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Coswig am 21. Februar Anzeige gemäß §86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gestellt.

Als Grund wird "Schmieren/sonstiges Anbringen von Hakenkreuzen etc." genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt