"Herr Ennullat ist nicht geeignet, mit vertraulichen Unterlagen umzugehen. Dabei bleibe ich heute ausdrücklich.“


Untersuchungsausschuss beschäftigt sich in seiner 8. Sitzung erneut mit der Dessauer Polizeiaffäre//Geheimschutzbeauftragter der Polizeidirektion räumt Fehler ein// Gremium befragt Zeugen zur Statistik der politisch motivierten Kriminalität: leitender LKA-Beamter widerspricht Auffassung des Innenministers

Für die Mitglieder des 10. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und einige Zeugen sollte der 31. März 2008 wieder ein langer Tag werden. Bereits zum wiederholten Mal steht dabei zunächst die Dessauer Polizeiaffäre im Mittelpunkt des Geschehens (mehr dazu hier...), (hier...), und (hier...).

Geheimschutzbeauftragter sagt zur Sicherheitsüberprüfung des Beamten Swen Ennullat aus

Zu Beginn äußert sich zunächst der 56jährigen Polizeibeamten Rainer Benedix zu den Beweisanträgen. Der Befragte gibt an, heute in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost (PD Ost) das Dezernat Einsatz zu leiten und mit diesem Dienstposten u.a. für das Lage- und Führungszentrum zuständig zu sein. Außerdem kleide er seit Februar 2000 im Nebenamt die Funktion des Geheimschutzbeauftragten der PD aus. Gesetzliche Grundlage für dieses Amt sei das Sicherheitsüberprüfungsgesetz Sachsen-Anhalts, in dem u. a. Anweisungen zu geheimen Verschlusssachen geregelt wären. „Die Behörde selbst leitet die Überprüfung ein.“, sagt Benedix zur Zuständigkeit. Für das vorgeschriebene Verfahren der Überprüfung von Staatsschutzbeamten im Fachkommissariat 4 sei also die Direktion verantwortlich. Darüber hinaus gäbe es jedoch eine enge Abstimmung mit der Abteilung 5 (Verfassungsschutz) im Innenministerium. In der Regel würde er den Fragebogen zur Sicherheitsüberprüfung ausfüllen, dazu die Personalakte des entsprechenden Beamten hinzuziehen und diese Unterlagen dann zur Prüfung der Abteilung 5 zur Verfügung stellen. Nach einer Rückmeldung aus dem Ministerium, würde er als Geheimschutzbeauftragter dann eine abschließende Einschätzung vornehmen.

„Eine Ermächtigung kann jederzeit entzogen werden.“

Rainer Benedix

„Eine Ermächtigung kann jederzeit entzogen werden.“, sagt der Zeuge zum Status einer bereits ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung. Im Fall des ehemaligen Staatsschützers Swen Ennulatt (mehr dazu hier...) wäre es um eine so genannte Konferenzbescheinigung im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegangen. Diese wäre für alle Beamten relevant, die zeitweise in einer anderen Dienststelle arbeiten oder ein Studium aufnehmen würden. Die eigentliche Überprüfung Ennullats habe er bereits im Jahr 2004 durchgeführt und Ennullat am 13. Dezember persönlich den entsprechenden Fragebogen überreicht. Danach habe das Ministerium geprüft. „Es lagen keine Bedenken vor“, sagt Benedix zum Ergebnis dieses Verfahrens vor dreieinhalb Jahren. Der Geheimschutzbeauftragte räumt vor dem Ausschuss heute jedoch einen schwerwiegenden Fehler ein, den er erst im Zuge der auszustellenden Konferenzbescheinigung für Ennullat bemerkt habe. „Ich habe es einfach vergessen.“, gibt der 56jährige zu Protokoll und meint damit, dass er es versäumt habe, die turnusmäßige Verlängerung der Unbedenklichkeitsbescheinigung Ennullats vorzunehmen bzw. zu überprüfen. Wegen der obligatorischen Konferenzbescheinigung habe er mit dem ehemaligen Staatsschützer am 10. August 2007 ein Gespräch geführt. Er habe Ennullat in dieser Unterredung mitgeteilt, dass er eine Bescheinigung „auf Grund des Verdachts, dienstliche und andere Internas weitergegeben zu haben“ nicht ausstellen werde: „Ich teilte ihm mit, das mir Verdachtsmomente vorliegen und ich aus meiner Sicht die Konferenzbescheinigung vorläufig nicht ausstelle.“ Ennullat habe ihm dann zu verstehen gegeben, dass er diese Entscheidung anzweifle und seinen Anwalt einschalten würde. „Mir wurde auf diesem Weg gleich unterstellt, dass ich das Studium von Herrn Ennullat verhindern wolle.“, gibt der Zeuge weiter zu Protokoll. Außerdem fügt Rainer Benedix hinzu: „Herr Ennullat ist nicht geeignet, mit vertraulichen Unterlagen umzugehen. Dabei bleibe ich heute ausdrücklich.“

„Es lagen keine Bedenken vor“
Rainer Benedix

„Herr Ennullat ist nicht geeignet, mit vertraulichen Unterlagen umzugehen. Dabei bleibe ich heute ausdrücklich.“
Rainer Benedix

Der Zeuge bestätigt zudem, dass er als Geheimschutzbeauftragter für den ehemaligen Staatsschutzleiter Sven Gratzik ein Betretungsverbot ausgesprochen habe. Dieses sei auf den Bereich des Fachkommissariats 4 beschränkt gewesen. Von dieser Entscheidung habe er damals auch die Polizeipräsidentin und den Leiter der Verwaltung in Kenntnis gesetzt. „Herr Kappert hat zu keiner Zeit ein Haus- oder Betretungsverbot erhalten.“, sagt Benedix zudem.

Guido Kosmehl (FDP) beginnt für den Ausschuss mit der Befragung des Zeugen und möchte zunächst wissen, ob er Ennullat zur Anhörung am 10. August 2007 schriftlich eingeladen habe. Dies verneint Benedix und gibt an, den ehemaligen Staatsschützer mündlich informiert zu haben. Außerdem habe er den Justiziar der PD gebeten, an dieser Unterredung als Zeuge teilzunehmen. „Entspricht dieses Vorgehen dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz?“, hakt Kosmehl zum vorgeschriebenen Verfahren nach. „Sicherlich nicht.“, räumt Benedix ein. Die im Gesetz festgehaltene Erörterung mit dem zu Überprüfenden habe nicht stattgefunden. Der Geheimschutzbeauftragte begründet dieses Vorgehen damit, dass der Vertrauensbruch Ennullats, vor allem seine Aussagen in der Presse, so offensichtlich gewesen wären, dass er eine Anhörung für nicht erforderlich gehalten habe. „Haben Sie Herrn Ennullat die Möglichkeit gegeben und eine Anhörung eingeräumt? Ja oder Nein?“, will es Kosmehl für das Protokoll genau wissen und sagt außerdem leicht ungehalten, dass er das Gesetz ziemlich genau kenne, da er es mit verabschiedet habe. „Nein.“, antwortet Benedix.

„Entspricht dieses Vorgehen dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz?“
Guido Kosmehl

„Sicherlich nicht.“
Rainer Benedix

Er habe kurz nachdem er mit Ennullat gesprochen habe, den Personalleiter der PD von seiner Entscheidung in Kenntnis gesetzt: „Da war Eile geboten.“ Auf Nachfrage teilt der Zeuge die Einschätzung des Justiziars Georg Findeisen (mehr dazu hier...), dass die Entscheidung Ennullat die Konferenzbescheinigung nicht zu erteilen, nur einen vorläufigen Charakter gehabt hätte. Daraufhin hält Kosmehl dem Geheimschutzbeauftragten ein Schreiben vom 10. August 2007 an das Innenministerium vor, in dem Benedix den Begriff „vorläufig“ nicht verwendet habe. Der 56jährige sagt dazu, dass er dieses Schreiben wegen Formfehler später für nichtig erklärt habe und am 28. August 2007 ein entsprechendes Rückzugspapier verfasst habe. Er habe in seiner Begründung irrtümlicherweise eine alte Fassung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zitiert. „Das sind ja keine Formfehler.“, erwidert Kosmehl und meint damit, dass man diese Formulierung nicht mit diesem Fehler erklären könne und zudem erst in dem Schreiben vom 28. August 2007 von einer „vorläufigen“ Nichterteilung die Rede gewesen sei. „Die inhaltliche Änderung, ja wie kam sie zu Stande? Das kann ich jetzt nicht mehr sagen.“, so Benedix. Guido Kosmehl fragt den Zeugen nun nach einem Schreiben aus dem Innenministerium (Dezernat 21), dass am Vormittag des 10. August 2007, also vor dem Gespräch mit Ennullat, in der PD eingegangen sei. „Dieses Schreiben ist auf Anfrage zu Stande gekommen.“, äußert Benedix. Seines Wissen habe als Grundlage für dieses Papier ein Stellungnahme der Polizeipräsidentin Brigitte Scherber-Schmidt gedient, in dem diese sich zu möglichen Dienstpflichtverletzungen der ehemaligen Staatsschützer geäußert haben soll.

„Dieses Schreiben ist auf Anfrage zu Stande gekommen.“
Rainer Benedix

„Es ist ja nicht so, dass ich die Presse nicht verfolgt habe.“, antwortet der Geheimschutzbeauftragte auf die Frage, ob er sich über den Fall informiert habe. „Wenn Sie das als vorgefertigte Meinung ansehen wollen, dann ja.“, so Benedix zur Frage Kosmehls, ob er sich vor dem Gespräch mit Ennullat mit dem Justiziar Findeisen über die Nichterteilung der Konferenzbescheinigung unterhalten habe. „Herr Ennullat hat im Prinzip mit niemanden mehr gesprochen und alles über seinen Anwalt gemacht.“, begründet Benedix seine Entscheidung, Findeisen als Zeuge hinzu zu ziehen. „Das unterstellt, dass Herr Ennullat mit den Ergebnissen an die Zeitung gehen würde.“, sagt Kosmehl zur Einlassung des Zeugen, dass er Findeisen vor allem deshalb gebeten habe mit in das Gespräch zu gehen weil er befürchtete, Ennullat könne seine Entscheidung später an die Presse lancieren.

„Es ist ja nicht so, dass ich die Presse nicht verfolgt habe.“

Rainer Benedix

„Herr Ennullat hat im Prinzip mit niemanden mehr gesprochen und alles über seinen Anwalt gemacht.“
Rainer Benedix

„Das unterstellt, dass Herr Ennullat mit den Ergebnissen an die Zeitung gehen würde.“
Guido Kosmehl

Gudrun Tiedge (Linke) setzt die Befragung des Geheimschutzbeauftragten fort. „Kennen Sie die Zeugenaussage des Herrn Findeisen?“, beginnt die Abgeordnete. Der Zeuge antwortet, dass er diese im Detail nicht kenne. „Der Herr Ennullat hat die ganze Zeit im Staatsschutz gearbeitet, ohne gültige Sicherheitsüberprüfung?“, kommt die Linke-Politikerin auf das vom Zeugen nicht abgeschlossene Verfahren zurück. „Ich hätte ihn also am 27. September 2005 ermächtigen können, dass ist eine Formsache. Die hat aber nicht stattgefunden.“, präzisiert Benedix seine vorherige Aussage. „Er hat es einfach nicht gehabt [die Ermächtigung; Anm. d. Red.] und die Tätigkeit wurde gemacht.“, sagt der 56jährige. Außerdem ist sich der Zeuge weiterhin sicher: „Ich hätte den Herrn Ennullat am 10. August 2007 in jedem Fall seine Ermächtigung entzogen.“ Außerdem habe er erst 2-3 Tage vor dem Gespräch wegen der Konferenzbescheinigung festgestellt, dass Ennullat damals von ihm nicht ordnungsgemäß ermächtigt worden sei. Er wisse auch nicht mehr, ob er Ennullat oder die Behördenleitung über die Nichtermächtigung informiert habe. Dies hätte mit Sicherheit erfolgen müssen. Benedix betont nochmals, dass die Konferenzbescheinigung für alle Beamten in der Aufstiegsausbildung obligatorisch sei. Dazu habe es am 21. Juni 2007 ein Erlass des Innenministeriums gegeben, in dem Ennullat und die anderen Bewerber namentlich aufgeführt worden seien.

„Der Herr Ennullat hat die ganze Zeit im Staatsschutz gearbeitet, ohne gültige Sicherheitsüberprüfung?“
Gudrun Tiedge

„Ich hätte ihn also am 27. September 2005 ermächtigen können, dass ist eine Formsache. Die hat aber nicht stattgefunden.“
Rainer Benedix

„Sind Sie sicher, dass in diesem Erlass Herr Ennullat namentlich genannt wurde?, will Kosmehl wissen. „Herr Ennullat stand mit drauf und noch 3-4 Bewerber aus anderen Behörden.“, antwortet Benedix.

Tiedge hält dem Dezernatsleiter nun die Aussage Findeisens vor, in dem dieser angegeben habe, dass vor allem das problematische Auftreten Ennullats in der Öffentlichkeit dazu geführt habe, die Bescheinigung nicht zu erteilen. Sie könne jedenfalls nicht erkennen, dass dies nach dem Gesetz „tatsächlichen Anhaltpunkte“ wären, um Ennullat die Bescheinigung zu verweigern. „Darauf möchte ich im Moment nicht antworten.“, gibt Benedix zu Protokoll. Tiedge erinnert den Zeugen daran, dass er vor dem Ausschuss antworten müsse. Der Vorsitzende Jens Kolze (CDU) bekräftigt dies ebenso. Schließlich gibt der Zeuge an, dass „eine Presseveröffentlichung in der MZ vom 12. Mai 2007“ in diesem Zusammenhang relevant wäre [der Zeuge meint vermutlich die Erstberichterstattung im Berliner Tagesspiegel; Anm. der Red.]. „Dieser Sachverhalt hätte schon genügt, ihm diese Sache zu verwehren.“, so Benedix. Schließlich wäre in diesem Artikel das Gesprächsprotokoll „fast wortwörtlich“ veröffentlicht wurden. Er verweist auf den Remissionsweg, den die drei Staatsschützer nicht eingehalten hätten: „Die Presse wird hier als Ultima Ratio angesehen.“ Tiedge fragt hier nach und möchte wissen ob er den belegen könne, dass Ennullat das Protokoll an die Presse gegeben habe. „Dann ist das sicherlich mit seinem Wissen passiert, aber dass entzieht sich meiner Kenntnis.“, sagt Benedix darauf. Schließlich könne er das nur vermuten.

„Darauf möchte ich im Moment nicht antworten.“
Rainer Benedix

„Die Presse wird hier als Ultima Ratio angesehen.“

Rainer Benedix

Der Geheimschutzbeauftragte gibt an, den Nitsche-Bericht (mehr dazu hier...) nur aus der Presse zu kennen. Daher wisse er auch nicht, dass der Rektor der Polizeihochschule in seiner Untersuchung zu dem Schluss gekommen sei, dass die drei Staatsschützer die Gesprächsprotokolle nicht an die Presse gegeben hätten. „Sie haben also, obwohl ein amtlicher Bericht festgestellt hat, dass Herr Ennullat die Protokolle nicht an die Öffentlichkeit gegeben hat, ihm die Konferenzbescheinigung mit dieser Begründung versagt?“, fragt die Linkspartei-Abgeordnete. „Ja“, so der Zeuge. Schließlich beteuert Benedix vor dem Ausschuss erneut, dass er eigentlich bis zum 10. August 2007 vormittags entschlossen gewesen sei, Ennullat die Bescheinigung zu erteilen. Er habe dann jedoch an diesem Tag auf Nachfrage vom Justiziar Georg Findeisen die Stellungnahme der Polizeipräsidentin bekommen, die diese nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Hans-Christoph Glombitza an das MI gesandt habe. Schließlich wäre ihm erst dann klar geworden, dass er die Bescheinigung nicht ausstellen könne. Auch „die Art und Weise dieses Gespräches“ sei ein Grund dafür gewesen. „Ich unterstelle mal nicht das es der Herr Glombitza war.“, sagt der Zeuge auf die Frage, wer denn seiner Meinung nach das Protokoll an die Öffentlichkeit lanciert haben könnte.

„Sie haben also, obwohl ein amtlicher Bericht festgestellt hat, dass Herr Ennullat die Protokolle nicht an die Öffentlichkeit gegeben hat, ihm die Konferenzbescheinigung mit dieser Begründung versagt?“
Gudrun Tiedge


Gudrun Tiedge hält Rainer Benedix nun eine Aussage Ennullats vor, in der er sich zu den Umständen geäußert habe, wie er vom Geheimschutzbeauftragten über den Termin der Unterredung am 10. August 2007 informiert worden sei. Ennullat habe dem Ausschuss berichtet, dass er am 10.08.07 im Landeskriminalamt einen Anruf bekommen habe. „Ich sollte eine Unterschrift leisten.“, zitiert Tiedge Ennullats Einlassung. Benedix bestätigt dies nicht und gibt an, Ennullat am 10. August 2007 telefonisch nicht erreicht zu haben. Außerdem sagt Tiedge, dass Benedix offensichtlich das vorgeschriebene Anhörungsverfahren nicht eingehalten habe. Das sieht der Zeuge anders und bekräftigt zugleich nochmals seinen Fehler, Ennullat nicht vorschriftsmäßig ermächtigt zu haben. „Das ist so ein Schmarr`n.“, kommentiert Guido Kosmehl diese Aussage. Tiedge bleibt dennoch bei ihrer Einschätzung: „An diesem Tag hätten sie keine Entscheidung mitteilen dürfen, weil es nicht gesetzeskonform gelaufen ist.“

„Das ist so ein Schmarr`n.“ (...) "An diesem Tag hätten sie keine Entscheidung mitteilen dürfen, weil es nicht gesetzeskonform gelaufen ist.“
Guido Kosmehl

Nach diesem Disput über Verfahrensfragen bitten Rainer Benedix um eine Pause, um im Gesetzestext nachzuschauen. Nach einer Unterbrechung setzt das Gremium die Sitzung fort. Der Zeuge sagt aus, dass er sich um „Herrn Ennullat ein neutrales Verfahren zu sichern“ dafür entscheiden haben, nach Paragraph 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes den Vorgang an das Innenministerium (MI) abzugeben. „Das muss dann schon von Oben kommen.“, sagt Gudrun Tiedge dazu. Er selbst habe überhaupt nicht die Befugnis, etwas an das MI zu delegieren. „Ich habe meine Befugnisse nicht überschritten, ich habe das ja in Abstimmung mit der Behördenleitung gemacht.“, antwortet Benedix. Es könne sein, dass er am 10. August 2007 dieses Vorgehen mit der Präsidentin abgestimmt habe. Gudrun Tiedge offeriert dem Ausschuss, dass Brigitte Scherber-Schmidt an diesem Tag im Urlaub gewesen sei und ermahnt den Zeugen: „Ich mache es ungern, ich möchte Sie an die Belehrung erinnern.“ Die Linke-Vertreterin hakt nach: „Nun sagen sie uns bitte noch einmal, woran sie die Zuständigkeit des Innenministeriums in diesem speziellen Fall ableiten?“ Der Zeuge bleibt bei seiner Interpretation, dass das Gesetz ein solches Verfahren vorsehe: „Hier ist nichts erfolgt, durch mich nicht.“ Ein rechtswidriges Verhalten seinerseits könne er nicht erkennen.

„Nun sagen sie uns bitte noch einmal, woran sie die Zuständigkeit des Innenministeriums in diesem speziellen Fall ableiten?“
Gudrun Tiedge

„Hier ist nichts erfolgt, durch mich nicht.“
Rainer Benedix

Außerdem sagt Benedix, dass er von der Unterredung mit Ennullat ein Protokoll erstellt habe. Dies habe er kurz danach angefertigt, wann genau könne er heute nicht mehr sagen. „Wir hatten so einen Fall überhaupt noch nicht. Es war das erste Mal, dass ich eine Versagung erteilen musste.“, so der Geheimschutzbeauftragte. Der Fall an sich wäre ungewöhnlich gewesen. „Ja, absolut“, schätzt Benedix die negativen Folgen ein, die eine Nichterteilung einer Konferenzbescheinigung für den beruflichen Werdegang eines Beamten haben könne. „Waren sie befangen?“, fragt Gudrun Tiedge. Das verneint der Zeuge und führt aus: „Nee, ich versuche sehr neutral zu sein.“ Nochmals von Tiedge zum vorgeschriebenen Verfahren befragt, führt Rainer Benedix aus: „Man kann Punkt und Komma sicherlich strapazieren. Aber im Interesse des Beamten bin ich andere Wege gegangen.“

„Wir hatten so einen Fall überhaupt noch nicht. Es war das erste Mal, dass ich eine Versagung erteilen musste.“
Rainer Benedix

"Man kann Punkt und Komma sicherlich strapazieren. Aber im Interesse des Beamten bin ich andere Wege gegangen.“
Rainer Benedix

Erich Reichert (CDU) will von Rainer Benedix wissen, ob im Verfahren das gestörte Verhältnis zwischen Ennullat und der Behördenleitung eine Rolle gespielt habe, schließlich habe der ehemalige Staatsschützer die damalige Polizeipräsidentin angezeigt. „Dieses Vertrauensverhältnis spielt ja eher im Disziplinarrecht eine Rolle.“, gibt der 56jährige zu Protokoll. Persönliche Kontakte und Befindlichkeiten hätten ihn in seiner Entscheidung nicht beeinflusst: „Ich wollte neutral bleiben, weitestgehend.“

Der SPD-Politiker Norbert Bischoff fragt nach der Dauer der Unterredung mit Ennullat am 10- August 2007. Das Gespräch sei nach 15 bis 20 Minuten beendet gewesen. „Er hat das zur Kenntnis genommen, ohne Kommentar.“, erinnert sich Benedix an die Reaktion Ennullats. „Konnten Sie davon ausgehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt?“, fragt der Abgeordnete weiter. Benedix berichtet dem Gremium, dass er Ennullat auf die Vertraulichkeit in der obligatorischen Belehrung hingewiesen habe: „Das habe ich aus dem Grund gemacht, damit es am anderen Tag nicht wieder in der Zeitung steht.“

„Konnten Sie davon ausgehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt?“
Norbert Bischoff

Guido Kosmehl setzt hier an und möchte wissen ob er als Geheimschutzbeauftragter bei jedem anderem Gespräch ausschließen könne, dass Inhalte an die Öffentlichkeit gelangen würden. „Ja“, ist Benedix überzeugt. „Mir ist immer noch nicht klar wie Sie dazu kommen, den Paragraph 4 Abs. 1 so heranzuziehen?“, stellt der FDP-Mann dem Zeugen eine weitere Frage. „Weil ich es so ausgelegt habe.“, entgegnet der Dezernatsleiter. Kosmehl fragt nun nach den inhaltlichen Veränderungen und Widersprüchen in zwei Schreiben Benedixs an das Innenministerium. In einem Schriftsatz am 10. August 2007 habe er der übergeordneten Dienststelle in Magdeburg das Ergebnis der Ennullat-Unterredung mitgeteilt und davon gesprochen, dass der Fall an die zuständige Stelle übermittelt worden sei. In der Version am 28. August 2007, also 18 Tage nach dem Gespräch, wäre in dem Papier plötzlich zu lesen gewesen, dass „diese zuständige Stelle entscheidet.“ Benedix antworten kurz: „Das Schreiben vom 28. August ist für mich relevant in dieser Sache.“ Kosmehl reicht das nicht aus: „Herr Benedix, Sie sind der Geheimschutzbeauftragte der PD Dessau gewesen und damit die Stelle, die entscheidet.“ Der FDP-Politiker möchte vom Zeugen erneut wissen wie er zu der Interpretation komme, dass das MI in diesem Fall die zuständige Stelle sei.

Schließlich konfrontiert Kosmehl den 56jährigen mit der Aussage Ennullats in der dieser angibt, in einem Widerspruchsbescheid vom 26. September 2007 vom Ministerium erfahren zu haben, dass er auf Grund der versagten Konferenzbescheinigung sein Studium nicht fortsetzen könne. Kosmehl zitiert nun aus diesem Bescheid und meint dazu: „Das heißt aus meiner Sicht, dass das MI ihre Entscheidung zur Kenntnis genommen hat, aber nicht neu entscheiden hat.“

„Das Schreiben vom 28. August ist für mich relevant in dieser Sache.“
Rainer Benedix

"Herr Benedix, Sie sind der Geheimschutzbeauftragte der PD Dessau gewesen und damit die Stelle, die entscheidet.“
Guido Kosmehl

Schließlich gibt Benedix an, nach dem 10. August 2007 beim Verfassungsschutz gewesen zu sein, um sich mit den dortigen Beamten über den Fall Ennullat zu unterhalten. Daraufhin stellt der Ausschussvorsitzende Jens Kolze (CDU) Nichtöffentlichkeit her, um den Zeugen zu diesem Gespräch zu befragen.

Danach führt Benedix aus, vom Polizeiprozessbeobachter der die Hauptverhandlung um den Feuertod Oury Jallohs in einer Dessauer Polizeizelle begleitet, erfahren zu haben, dass Ennullat vor dem Landgericht ausgesagt habe, an der Polizeiführungsakademie zu studieren. „Ich kann es doch nicht ausschließen.“, antwortet der Zeuge auf die Frage Gudrun Tiedges, ab er aus diesem Umstand schließe, dass das MI für Ennullat schließlich doch eine Konferenzbescheinigung ausgestellt hätte. Schließlich wäre er nicht die einzige Stelle, die darüber entscheiden würde. Außerdem gibt Benedix an, die Geheimschutzakte Ennullats zur Zeit nicht zu verwalten. Die liege im Verfassungsschutz.

Auf Nachfrage Kosmehls räumt der Zeuge ein, auf der Pro-Glombitza-Unterschriftenliste unterschreiben zu haben. Dies hätte seine Neutralität im Fall Ennullat nicht beeinträchtigt. Er persönlich habe sich dafür ausgesprochen, dass Ennullat eine Dienstposten in der PD Dessau antrete. Ennullat habe zunächst in seiner Abteilung begonnen und er habe den jungen Beamten damals angeleitet. „Es trat dann ein Fakt ein wo ich feststellen musste, dass Herr Ennullat über den Dingen steht.“, sagt er zu späteren Entwicklung des ehemaligen Staatsschützers. Analog habe er eine solche Veränderung auch bei Sven Gratzik beobachtet. „Die Sache hat sich von Seiten der drei Personen absolut verselbständigt.“, beurteilt Rainer Benedix das Wirken der Beamten Gratzik, Ennullat und Kappert.

„Es trat dann ein Fakt ein wo ich feststellen musste, dass Herr Ennullat über den Dingen steht.“
Rainer Benedix

Dr. Helga Paschke (Linke) will vom Geheimschutzbeauftragten wissen, warum er denn erst am 10. August 2007, am Tage der Ennullat-Anhörung, in der Behördenleitung nachgefragt habe, ob Bedenken gegen den Beamten vorlegen. Dies wäre hinsichtlich einer adäquaten Vorbereitung eines Gespräches doch recht kurzfristig. „Herr Ennullat sollte von mir am 10.08. ermächtigt werden.“, gibt der Befragte an. Außerdem räumt Benedix ein, vom Innenministerium nie eine Information bekommen zu haben, dass Magdeburg nun „Herr des Verfahrens Ennullat“ sei: „Dieses Zulassungsverfahren ist halt unabhängig von mir, das ist so ein Zwitterverfahren. Juristisch ist es falsch, das weis ich.“

„Dieses Zulassungsverfahren ist halt unabhängig von mir, das ist so ein Zwitterverfahren. Juristisch ist es falsch, das weis ich.“
Rainer Benedix

Gudrun Tiedge möchte nochmals mehr zum Erlass des MI wissen, der die Konferenzbescheinigungen für die Aufstiegsanwärter Sachsen-Anhalts geregelt habe. „Herr Ennullat war handschriftlich eingefügt.“, erinnert sich der Zeuge. Außerdem fragt die Abgeordnete nach, ob er am 09. oder 10. August 2007 aus dem MI einen Anruf bekommen habe in dem er aufgefordert worden sei, seine möglichen Entscheidung zur Erteilung der Konferenzbescheinigung für Ennullat zu überdenken. Dies verneint Rainer Benedix. Der 56jährige Beamte wird nach 3 Stunden Befragung entlassen. Der Ausschuss kündigte zudem an, ihn nochmals zu hören.





Landespolizeidirektor im Zeugenstand

Als nächsten Zeugen hört das Gremium den 55jährigen Wolf-Peter Wachholz. Der Beamte gibt an, seit 1994 im Magdeburger Innenministerium tätig zu sein und heute dort das Dezernat Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung zu leiten. Der Zeuge macht zunächst Ausführungen zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung in Sachsen-Anhalt, zu der auch Staatsschutzdelikte gehörten. Wachholz betont, das die Bekämpfung des Rechtsextremismus im Land schon immer Priorität gehabt hätte, doch insbesondere nach dem letzten Regierungswechsel nochmals eine Intensivierung der Bemühungen zu verzeichnen gewesen sei: „Eine wesentliche, nicht unbedeutende Akzentuierung, erfolgt durch die politische Willensbekundung.“ Es gebe kein Nachlassen bei der Verfolgung der politisch motivierten Kriminalität Rechts. In diesem Zusammenhang verweist der Zeuge u. a. auf einen Beschluss des Magdeburger Landtages, ein Netzwerk für Demokratie und Toleranz zu implementieren, ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus aus der Taufe zu heben und benennt zudem zahlreiche Erlasse seines Hauses und die Kampagne „Hingucken“. Außerdem gebe es eine monatliche Berichterstattung im Kabinett, die sei ein „einmaliger“ Vorgang in der Bundesrepublik. „Die Liste der Aktivitäten und Vorgaben ist nicht abschließend.“, so Wachholz. Außerdem führ er aus: „Die Priorität der Aufgabe müsste allen Bediensteten der Polizei klar sein.“ Wachholz ist sich sicher: „Es hat zu keiner Zeit die Anweisung gegeben, bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus nachzulassen. Im Gegenteil.“

„Eine wesentliche, nicht unbedeutende Akzentuierung, erfolgt durch die politische Willensbekundung.“

Wolf-Peter Wachholz

„Die Priorität der Aufgabe müsste allen Bediensteten der Polizei klar sein.“
Wolf-Peter Wachholz

Berward Rothe beginnt für die SPD-Fraktion die Befragung des Landespolizeidirektors und möchte von ihm zunächst wissen, welche Vorgaben das Land bei der Registrierung von Straftaten ohne explizit politische Motivation (StoepM) erlassen habe. „Wir haben was die Erfassung dieser Delikte anbelangt, einen kriminalpolizeilichen Meldeweg.“ Wachholz benennt die einzelnen Bausteine dieses standardisierten Verfahrens: Richtlinien, Verfahrensregeln, Informationen zum polizeilichen Definitionssystem, Krimimanltaktische Anfragen und entsprechende Themenfeldkataloge. Zu den StoepM-Delikten sagt er aus: „Es hat eine unterschiedliche Einordnung gegeben.“ Deshalb habe Sachsen-Anhalt am Rande der letzten Innenministerkonferenz eine bundeseinheitliche Regelung vorgeschlagen. Zur Bewertung der StoepM-Delikten habe zudem am 06. November 2007 in der PD Magdeburg eine Besprechung stattgefunden, an der neben Vertretern aus dem Ministerium auch Beamte des Landeskriminalamtes teilgenommen hätten. Da habe man sich schließlich auf den November-Erlass verständigt der mittlerweile eindeutig regele, dass alle Straftatbestände nach dem Paragraph 86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) generell in die politisch motivierte Kriminalität Rechts einzuordnen wären, bis anderweitige Erkenntnisse vorliegen würden. „Darauf, ob eine politische Motivation nicht erkennbar war, kommt es hier nicht an.“, zitiert der Zeuge aus dem Erlass.

„Es hat eine unterschiedliche Einordnung gegeben.“
Wolf-Peter Wachholz

„Darauf, ob eine politische Motivation nicht erkennbar war, kommt es hier nicht an.“

„Wir haben den Vorstoß jetzt gewagt.“, sagt Wachholz zur Initiative Sachsen-Anhalts in der Innenministerkonferenz und dem dort zuständigen Arbeitskreis 2. In der 217. Sitzung am 12. und 13. März 2008 in Bremen habe das Land angeregt, die Erlasslage aus Magdeburg bundesweit einzuführen. Die sei schließlich gelungen: „Es hat letztlich ein Beschluss gegeben, der in unserem Sinne war und dies nun bundeseinheitlich regelt.“ Diese neue Regelung zur Erfassung der StoepM-Delikte gelte nun in der ganzen Republik rückwirkend zum 01. Januar 2008.

"Es hat letztlich ein Beschluss gegeben, der in unserem Sinne war und dies nun bundeseinheitlich regelt.“
Wolf-Peter Wachholz

Gudrun Tiedge beginnt mit der Befragung des Zeugen und möchte zunächst wissen, seit wann es die bundeseinheitlichen Regelungen zur Erfassung politisch motivierter Delikte gebe. Wachholz sagt, dass die Innenministerkonferenz dieses formalisierte Verfahren im Jahr 2001 auf dem Weg gebracht habe. Generell sei für die Umsetzung dieser Richtlinien das jeweilige Landeskriminalamt zuständig, das MI könne bei Bedarf durch Erlasse konkretisieren: „Das LKA hat hier quasi die Federführung.“ Im Jahr 2006 habe es durch das Ministerium keinen Erlass zu den Richtlinien gegeben. Im letzten Jahr habe es nach der öffentlichen Debatte um die StoepM-Delikte zunächst zwei Erlasse vom 13. September und 12. Oktober an das LKA gegeben, aus denen schließlich der November-Erlass entstanden sei. Wachholz sagt auch, dass nach Angaben des Landeskriminalamtes die rechtsextremen Delikte im Bundesvergleich nicht „exorbitant hoch“ gewesen seien. „Für uns war das keine signifikante Frage.“, sagt der Landespolizeidirektor zur Frage Tiedges, warum es bis 2007 keinen Erlass zu den Richtlinien aus dem Ministerium gegeben habe. Außerdem sei ihm kein Treffen von polizeilichen Führungskräften im November 2006 bekannt, dass sich mit den beschäftigt habe. „Das ist richtig.“, so Wachholz zur Frage, ob seine Abteilung im MI die fachlich letzte Stelle gewesen sei, die die Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) bekommen habe: „Die Einzelfälle kamen uns nicht über den Tisch. Wir bekamen das Zahlenwerk.“

"Für uns war das keine signifikante Frage.“
Wolf-Peter Wachholz

„Die Einzelfälle kamen uns nicht über den Tisch. Wir bekamen das Zahlenwerk.“
Wolf-Peter Wachholz

Nun geht es um den rasanten Anstieg der StoepM-Delikte und die Frage, wann er von diesem erstmals Kenntnis erlangt habe: „Das kann man nicht an einen ganz bestimmten Zeitpunkt fest machen.“ Er könne sich allerdings daran erinnern, dass zum Jahresbeginn 2007 die Zahlen noch relativ gering gewesen seien. Erstmals hätten die Augustzahlen einen starken Anstieg aufgewiesen, der sich dann im darauf folgenden Monat auf insgesamt 288 StoepM-Delikte nochmals merklich erhöht habe. Dann habe das Ministerium das LKA zunächst angewiesen, einen konkreten Fallspiegel zu erstellen.

„Natürlich habe ich das angesprochen, dass ist ja auch ein Fakt.“, antwortet Wachholz auf die Frage, ob er Ende 2006 auf einer Führungskräftekonferenz die rechtsextremen Delikte und deren Spitzenstellung im Bundesvergleich angesprochen habe. Er habe in dieser Veranstaltung auch geäußert, dass die Zahlen auf Grund des politischen Maßnahmepakete noch weiter steigen könnten. „Seit wann gab es die Auslegungshilfen zu den Richtlinien?“, will die Abgeordnete wissen. “Wir selbst haben keine Auslegungshilfen herausgegeben.“, ist sich Wachholz sicher. Es könne sein, dass das LKA als zuständige Fachaufsicht solche Konkretisierungen vorgenommen habe.

„Natürlich habe ich das angesprochen, dass ist ja auch ein Fakt.“
Wolf-Peter Wachholz

“Wir selbst haben keine Auslegungshilfen herausgegeben.“
Wolf-Peter Wachholz

Guido Kosmehl (FDP) setzt die Befragung des Landespolizeidirektors fort und erfährt von dem 55jährigen, dass nach den neuen Richtlinien damit zu rechnen sei, dass die StoepM-Delikte am Gesamtaufkommen der PMK nur noch einen „sehr, sehr geringen“ Anteil ausmachen würden. „Man muss die Zahlenbasis sehen, von der Quanität her.“, antwortet Wachholz auf Kosmehls Einwurf, ob dem Ministerium der Zuwachs der StoepM-Delikte nicht schon eher hätte auffallen müssen. „Die Zahlen waren höher aber noch nicht so, dass wir Alarm schlagen müssen.“, erinnert sich Wachholz. In der Öffentlichkeitsarbeit habe das Ministerium die als „unklar“ klassifizierten Delikte stets ausgewiesen, die StoepM-Delikte jedoch nicht: „da ging es ja um den Phänomenbereich.“

„Die Zahlen waren höher aber noch nicht so, dass wir Alarm schlagen müssen.“
Wolf-Peter Wachholz

Der FDP-Politiker hält Wachholz die Angaben des ehemaligen LKA-Chefs Frank Hüttemann (mehr dazu hier…) vor, der vor dem Ausschuss gesagt habe, dass er Wachholz explizit abgeraten habe, die StoepM-Delikte in einer Pressemitteilung zu erwähnen. Der Zeuge sagt, mit Hüttemann ein „fachlich sehr enges Verhältnis“ gepflegt zu haben und die Bedenken des LKA-Leiters an seinen unmittelbaren Vorgesetzten herangetragen zu haben. Herr Liebau habe das dann mit der Hausspitze besprochen und schließlich sei die Entscheidung getroffen worden, mit dieser Information an die Öffentlichkeit zu gehen.


Außerdem gibt Wachholz zu Protokoll, dass er aus Gesprächen und dem Hüttemann-Bericht wisse, dass es Ende 2006 aus dem LKA heraus Bestrebungen gegeben habe, unklare Delikte auch als StoepM zu zählen. In diesem Zusammenhang sei das LKA damals auch auf die einzelnen Polizeidirektionen zugegangen. „War diese Zählweise, so wie sie das LKA offensichtlich ins Land getragen hat, im Rahmen der bundeseinheitlichen Richtlinien?“, fragt Kosmehl ganz konkret. Darauf antwortet Wachholz, dass die StoepM-Einordnung im Einzelfall stimmen könne, aber nicht für ganze Deliktgruppen richtig sei.

„War diese Zählweise, so wie sie das LKA offensichtlich ins Land getragen hat, im Rahmen der bundeseinheitlichen Richtlinien?“
Guido Kosmehl

Dr. Helga Paschke hält dem Zeugen vor das Frank Hüttemann ausgesagt habe, wenn beispielsweise die Tatumstände einer Hakenkreuzschmiererei nicht klar gewesen seien, wäre dieses Delikt in StoepM gelandet. Hier verweist der Zeuge abermals auf die neue Regelung die nun festlege, dass solche Straftaten nun eindeutig als rechtsextreme Delikte zu zählen seien.

Gudrun Tiedge kommt erneut auf die Öffentlichkeitsarbeit des MI zurück und zitiert dazu eine Pressemitteilung aus dem Juli 2007. In der habe das Ministerium verkündet, dass die Straftaten mit einer rechten Motivlage auch deshalb zurückgegangen seien, weil die eingeleiteten Maßnahmen erste Wirkungen entfaltet hätten. Außerdem hält sie dem Landespolizeidirektor eine e-mail des MI-Pressesprechers an einen Journalisten „Der Welt“ vor. Dieser habe in der Nachricht gefragt, wie der Rückgang der PMK Rechts zu erklären sei. Der MI-Mitarbeiter habe geantwortet, dass die „umfangreichen Maßnahmen“ der Landesregierung nun gegriffen hätten. Gudrun Tiedge will von Wachholz wissen, warum er spätestens hier nicht remonstriert habe, wo doch schon klar gewesen sein müsse, dass es einen hohen Rückgang gar nicht gegeben habe, sondern nur die StoepM-Delikte angestiegen wären. Wachholz gibt an, dass sich die Zahlen im Laufe des Jahres noch hätten ändern können.

Abschließend stellt der 55jährige vor dem Ausschuss klar, dass die drei Schulungen die es in Polizeidienststellen zu Einordnung der StoepM-Delikte gegeben habe, vom LKA und nicht vom MI veranlasst worden seien.




48jähriger LKA-Kriminalist wird gehört

Zu Beginn seiner Einlassungen gibt der 48jähriger Kriminalist Gerald Littke an, im Landeskriminalamt in der Abteilung 5 (Staatsschutz) tätig zu sein und dort die Auswertung von politisch motivierten Delikten „rechts“ und „links“ vorzunehmen. In seinem Bereich wären ihm sieben Mitarbeiter nachgeordnet. Seit Mitte 2006 gehöre es so zu seinen Aufgaben, die entsprechenden KTA-Meldungen (mehr dazu hier…) fachlich zu prüfen. „Eine Einarbeitung hat in diesem Bereich nicht stattgefunden.“, sagt Littke. Vielmehr habe er sich Rat bei seinen Mitarbeitern geholt, die in der Abteilung schon länger mit der Auswertung der KTA-Meldungen betraut gewesen wären.

"Eine Einarbeitung hat in diesem Bereich nicht stattgefunden.“
Gerald Littke

Guido Henke (Linke) fragt den Kriminalisten danach, wie er sich 2006 denn mit seinem neuen Aufgabengebiet im LKA vertraut gemacht habe. Er habe die Geschäfte von seinem Vorgänger übernommen und keine Qualifizierung in diesem Sinne erhalten. „Die KTA`s sind mir dann erst im Zuge meiner neuen Aufgaben bekannt geworden.“, so Littke. Der 48jährige sagt, die Schulungsmaßnahmen in den Polizeidienststellen zum „Definitionssystem KTA/PMK“ im Einvernehmen mit den Polizeidirektionen veranlasst zu haben: „Ich bin selber in den PD`s gewesen.“ Auch in der Dessauer Direktion sei er gewesen, allerdings erst, als dort der Nachfolger Sven Gratziks die Leitung des Staatsschutzes bereits übernommen habe. „Es war eine einmalige Sache.“, sagt Littke zu den Schulungen. Ihm sei bei der Analyse der Meldungen aufgefallen, dass einige KTA`s aus den Direktionen nicht den Anforderungen des Definitionssystems genügen würden. Daraus schließlich, habe er einen Handlungs- und Qualifizierungsbedarf abgeleitet. Henke zitiert aus dem Hüttemann-Bericht und fragt nach einer in diesem Papier erwähnten „Ausfüllhilfe“. „So etwas existiert nicht.“, ist sich der Zeuge sicher. Er wisse, dass das LKA so ein Dokument nicht schriftlich erstellt habe. Die Defizite in den KTA-Meldungen die aus Dessau gekommen seien, wären im Vergleich zum vorgeschriebenen Definitionssystem „etwas höher“ als andernorts gewesen. In einigen Fällen habe er die Mängel schriftlich an die entsprechende PD versandt, oftmals jedoch wäre diese Qualitätskorrektur telefonisch erfolgt.

Gudrun Tiedge erfährt von dem Kriminalisten, was alles zum Definitionssystem gehöre. Neben dem System selbst, gäbe es noch einen Katalog Gewaltdelikte, einen entsprechenden Verfahrenskatalog und eine Ausfüllanleitung. Darüber hinaus würde die Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ für die inhaltliche Fort- und Weiterschreibung zuständig sein und die Fachaufsicht innehaben. So sei es im Zuge der Fußball-WM beispielsweise zu einer Veränderung im Themenfeldkatalog gekommen. „In einigen Punkten ist es vermehrt zu Mängeln gekommen.“, fasst der Zeuge seine Motivation zusammen, mit Schulungen in die Dienststellen zu gehen. Er habe es zudem nicht mehr für ausreichend erachtet, mit den Polizeidirektionen nur die Einzelfälle zu besprechen. Dadurch allein wären aus seiner Sicht die strukturellen Mängel in den KTA-Meldungen nicht zu beheben gewesen. Gudrun Tiedge möchte wissen, inwieweit er bei den Schulungen die Zählweise der StoepM-Delikte zur Sprache gebracht habe. „Die Polizeidirektionen hätten nicht im erforderlichen Maße den Kausalzusammenhang zwischen Fremdenfeindlichkeit und der Tatmotivation dargestellt.“, antwortet Littke. Er habe im Rahmen der Schulungen zudem nicht feststellen können, dass die StoepM-Delikte stark angestiegen wären. „Was soll ich jetzt dazu sagen, da müsste ich das Definitionssystem zitieren.“, antwortet der Zeuge auf die Frage, ob der Novembererlass des MI im Widerspruch zu den vorgeschrieben Regelungen stehen würde. Für ihn stelle der Erlass eine „Präzisierung“ dar, die durchaus zulässig sei.

„In einigen Punkten ist es vermehrt zu Mängeln gekommen.“
Gerald Littke

"Die Polizeidirektionen hätten nicht im erforderlichen Maße den Kausalzusammenhang zwischen Fremdenfeindlichkeit und der Tatmotivation dargestellt.“
Gerald Littke

Guido Henke hält Gerald Littke eine Pressemitteilung des MI vom 12. November 2007 vor, in der das Ministerium davon spreche, nun wieder zur „alten Zählweise zurück zu kehren im Gegensatz zu der vom LKA initiierten“. Littke führt aus: „Zur alten Zählweise kann ich mich nicht äußern.“ Außerdem schätzt er ein, dass der Entscheidungsspielraum nach dem Novembererlass geringer geworden sei. Gerald Littke nennt dafür ein konkretes Zahlenbeispiel. So wären nach dem Erlass aus den insgesamt 288 registrierten StoepM-Delikten, schließlich nur 44 in dieser Kategorie verblieben.

„Zur alten Zählweise kann ich mich nicht äußern.“
Gerald Littke

“Mir hat man jedenfalls nicht gesagt, dass ich da grundsätzlich falsch gelegen habe.“, sagt Littke zu Tiedges Frage, ob sein Vorgesetzter ihn für den Anstieg der StoepM-Delikte imm Jahr 2007 gerügt habe. Außerdem gibt der 48jährige an, keine schriftliche Berichterstattung über die Schulungen in den PD´s angefertigt zu haben.

“Mir hat man jedenfalls nicht gesagt, dass ich da grundsätzlich falsch gelegen habe.“
Gerald Littke

Dr. Helga Paschke sagt zum Zeugen, dass Frank Hüttemann in seiner Vernehmung angegeben habe, dass es auch im LKA selbst eine „Qualitätsaktion“ gegeben habe. „Wir haben selber keine Arbeitsleistung erbracht, die in irgendeiner Form einer Qualitätsprüfung unterzogen werden könnte.“, so Littke. Der Zeuge erinnert sich zudem auf Nachfrage an einen Fall, in dem er mit dem ehemaligen Dessauer Staatsschutzleiter Gratzik korrespondiert habe. Dabei sei es darum gegangen, ob das Anbieten einer SS-Uniform im Internet strafrechtlich relevant sei.

„Wir haben selber keine Arbeitsleistung erbracht, die in irgendeiner Form einer Qualitätsprüfung unterzogen werden könnte.“
Gerald Littke

Erich Reichert (CDU) fragt den LKA-Staatsschützer, ob es einen kontinuierlichen Fachaustausch mit anderen Bundesländern zur Einordnung von PMK-Delikten gäbe. Ein offiziell strukturierten Austausch sei ihm nicht bekannt. Gerald Liitke erinnert sich jedoch an eine KTA-Meldung, die er dem Bundeskriminalamt angezeigt habe, um ein fachlichen Votum zu erfragen. Dabei sei es um einen Obdachlosen gegangen, der aus Frust dem hinzu gerufenen Arzt einen „Hitlergruß“ gezeigt habe.

Gudrun Tiedge schließt die Befragung des Zeugen ab und möchte von den Beamten wissen, ob er für die Aufregung um die Zählweise der Statistik verantwortlich sei. „Wenn Sie so wollen: Ja!“, schließt der 48jährige.

„Wenn Sie so wollen: Ja!“
Gerald Littke




weiterer LKA-Beamter im Zeugenstand

Als nächsten Zeugen hört der Ausschuss den 53jährigen Hans-Dieter Römer, der angibt, im LKA das Dezernat 51 zu leiten und zudem der unmittelbare Vorgesetzte Gerald Littkes zu sein.

Auf Nachfrage des Abgeordneten Henke (LINKE) sagt der Beamte aus, dass ihm in seiner Abteilung insgesamt 25 Mitarbeiter nachgeordnet wären. Seine dortige Tätigkeit übe er seit dem 01. April 2005 aus. Für die Einweisung Littkes sei er demnach nicht zuständig gewesen, dass habe sein Vorgänger gemacht. „Ja, das hat er mit mir besprochen.“, sagt Römer zur Frage, ob Littke ihm vom Qualifizierungsbedarf in den Polizeidirektionen in Kenntnis gesetzt habe: „Wir haben angeboten, dass die Kollegen zu uns kommen oder wir in die Behörden fahren.“ Außerdem sagt der Zeuge, dass für die konkreten Vorbereitungen der Schulungen Littke allein verantwortlich gewesen sei. „Die Powerpoint-Präsentation hat er mir vorgelegt, die war gut.“, erinnert sich der Beamte an eine Maßnahme Littkes. Im Gegensatz zum vorhergehenden Zeugen bestätigt Römer die Passage des Hüttemann-Berichtes, wonach es für die KTA-Meldungen „Auslegungshilfen“ gegeben habe. Auch er wäre im Zuge der Einführung einer neuen Software in Dessau gewesen und habe dort „bestimmte Dinge“ mit Herrn Gratzik besprochen. „Und in der Kontinuität der KTA`s, da gab es Probleme in Dessau.“, erinnert sich der Kriminaloberrat. Es wäre üblich gewesen, dass er mit Gerald Littke einzelne KTA-Meldungen durchgegangen sei: „Die Fälle die herausragend sind, die sprechen wir gemeinsam durch.“ Sein Mitarbeiter Littke wäre zudem mehrmals bezüglich eines fachlichen Austausches im Bundeskriminalamt gewesen. „Letzlich ist die Palette sehr breit, Sachsen-Anhalt bewegt sich da im Mittelfeld.“, sagt er zum Anteil der StoepM-Delikte am Gesamtaufkommen der politisch motivierten Kriminalität rechts.

„Wir haben angeboten, dass die Kollegen zu uns kommen oder wir in die Behörden fahren.“

Hans-Dieter Römer

„Letzlich ist die Palette sehr breit, Sachsen-Anhalt bewegt sich da im Mittelfeld.“

Hans-Dieter Römer

Der Ausschussvorsitzende Jens Kolze (CDU) möchte von Römer nun wissen, wie er die fachliche Kompetenz seines Mitarbeiters Littke auf einer Skala von 1 bis 15 einschätze. „Eine 13“, sagt der Vorgesetzte des LKA-Beamten. „Niemand im LKA ist in der Lage, eine KTA zu unterdrücken.“, sagt Hans-Dieter Römer zur Frage, ob Littke sich nicht im Kompetenzrahmen eines Dezernatsleiters bewegt habe.

„Niemand im LKA ist in der Lage, eine KTA zu unterdrücken.“
Hans-Dieter Römer

“Die Einstellungspraxis der Gerichte war eigentlich ausschlaggebend dafür.“, sagt Römer zur Motivation des Landeskriminalamtes, warum es die Schulungen zu den KTA`s gegeben habe. Der Anteil derjenigen Strafverfahren, die vor einer Hauptverhandlung eingestellt worden seien, wäre einfach zu hoch gewesen: „Hier müssen wir uns einmal angucken, ob die Polizei ordentlich arbeitet.“ Außerdem erzählt Römer dem Ausschuss, dass es bisher im LKA das Prozedere, Einzelfallbesprechungen zu bestimmte KTA-Meldungen durchzuführen, nicht gegeben habe: „Herr Littke hat damit begonnen.“

„Hier müssen wir uns einmal angucken, ob die Polizei ordentlich arbeitet.“
Hans-Dieter Römer

„Das ist mir nicht aufgefallen.“, sagt Römer zur Frage, ob er nach den Schulungen ein Aufwuchs der StoepM-Delikte bemerkt habe.

“Das ist nicht richtig.“, interpretiert Hans-Dieter Römer eine Passage einer Pressemitteilung aus dem Innenministerium, wonach das LKA die Erfassungspraxis der StoepM-Delikte geändert habe. Dies stimme einfach nicht. Er bezeichnet auch die Annahme, dass nach den Schulungen die StoepM-Delikte angewachsen wären, als „Vermutung“.




Abteilungsleiter Staatsschutz des Landeskriminalamtes steht Rede und Antwort

Der Dezernatsleiter, der im LKA für die Analyse und Auswertung der PMK zuständig sei, Herr Windolf, wird anschließend vom Gremium gehört. Auch er bestätigt, dass ihn Gerald Littke auf Mängel in der Erfassung der KTA-Meldungen aufmerksam gemacht habe und daraufhin Schulungen veranlasst worden seien. Windolf betont das es gerade in diesem Bereich wichtig wäre, die Öffentlichkeit über die Zuordnung zu den jeweiligen Phänomenbereich zu informieren: „Solche Sachen müssen klar sein.“ Zwar gebe es bei den Erfassungsrichtlinien einen gewissen Spielraum, aber die Motivationserfassung des Täters sei relevant und nicht die Frage, ob ein Hakenkreuz strafbar sei. „Mir ging es um eine Qualitätsverbesserung, nicht um Zahlen.“, stellt Windolf klar.

„Mir ging es um eine Qualitätsverbesserung, nicht um Zahlen.“
Derzernatsleiter Windolf

“Das hat mich noch nicht beunruhigt. Beunruhigt war ich erst, als mir die Zahlen für August 2007 bekannt worden.“, sagt der Dezernent zum Aufwuchs der StoepM-Delikte. Zur Aussage Hüttemanns, dass dieser erst im Oktober 2007 von der Qualitätsaktion erfahren haben will, sagt der Zeuge, dass das gut sein könne: „Für mich war das ein Routinevorgang.“ Selbstkritisch räumt Windolf ein, dass er seinen Chef womöglich eher hätte informieren müssen.

"Das hat mich noch nicht beunruhigt. Beunruhigt war ich erst, als mir die Zahlen für August 2007 bekannt worden.“
Derzenatsleiter Windolf

„Das Ministerium hat den Wunsch geäußert, dass ich mich verändere.“, sagt der Beamte zur Frage Kosmehls, ob das MI auf seine Rückversetzung vom LKA ins Ministerium gedrängt habe. Auch Windolf kann im Nachgang keine veränderte Zählweise erkennen, die das LKA angeordnet habe: „Dass ist eine politische Aussage, die der Minister gemacht hat.“ Er selber jedenfalls, habe keine andere Zählweise angeordnet: „Ich kann mich dieser Meinung persönlich nicht anschließen.“ Außerdem gibt der Zeuge an, dass aus dem BKA niemals wegen gemeldeter StoepM-Delikte aus Sachsen-Anhalt remonstriert worden sei.


Windolf sagt auf die Frage Gudrun Tiedges, dass der grundsätzliche Unterschied zu den vorhergehenden Jahren in der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes der Personalwechsel gewesen sei. Die neuen Mitarbeiter hätten sich einfach Fragen gestellt: „Wir haben die Feststellung gemacht, dass hier etwas im argen liegt.“ Zu den vom LKA angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen gibt Windolf zu Protokoll: „Bis auf Dessau haben das alle Dienststellen abgefragt.“

„Das Ministerium hat den Wunsch geäußert, dass ich mich verändere.“

Derzernatsleiter Windolf

„Ich kann mich dieser Meinung persönlich nicht anschließen.“

Derzernatsleiter Windolf

„Wir haben die Feststellung gemacht, dass hier etwas im argen liegt.“

Derzernatsleiter Windolf

„Wenn Herr Hüttemann nicht befördert, sondern abgesetzt wurde? Sie müssen die Frage nicht beantworten.“, sagt Gudrun Tiedge und meint damit, ob der Zeuge dann das Vorgehen seiner Abteilung trotzdem als „Qualitätssicherung“ begreife. „Darauf antworte ich nicht.“, äußert sich der Dezernent dazu.

Dr. Helga Paschke fragt den Zeugen abschließend nach den Konsequenzen im LKA nach der öffentlichen Debatte um die PMK-Statistik. Windolf sagt darauf, dass er und Frank Hüttemann die Personen im LKA gewesen seien, die mit Veränderungen konfrontiert gewesen seien. Er würde nun im MI das Referat 23/3 leiten und damit wieder mit der politisch motivierten Kriminalität befasst sein.



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Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt