29. Juli 2008 / Wittenberg

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 303 StGB (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

 

Quellen:
eigener Bericht
Landtag Sachsen Anhalt KA 5/6664

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt