12. März 2012 / Köthen

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quelle:
Eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt