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Dessau

24. Mai 2007




Am 24.05.2007 verhandelte das Verwaltungsgericht Dessau die Klage des Rechtsextremisten Olaf P. aus der Region Annaburg (Landkreis Wittenberg). Der Kläger, der persönlich nicht vor Gericht erschien und sich durch seinen Rechtsanwalt vertreten ließ, wehrte sich auf diesem Wege gegen eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die durch die Polizeidirektion Dessau auf Grundlage des sachsen-anhaltischen Polizeigesetzes (SOG) angeordnet wurde.

P. sei am 05.11.2005 als Teilnehmer eines illegalen Neonazikonzertes in Großbadegast (mehr dazu hier...) durch die Polizei festgestellt wurden. Außerdem sei gegen ihn eine Strafanzeige gemäß §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gefertigt worden.

Am 20.11.2005 habe der Rechtsextreme P., welcher nach Polizeiinformationen in der Region Annaburg unter nichtrechten Jugendlichen Angst verbreite, in einer Diskothek in Prettin seinem späterem Opfer gedroht: „Dich und deine Freunde, die kriegen wir noch“.
Im weiterem Verlauf des Abends stießen P. und fünf weitere Neonazis, die dann mit einem Pkw unterwegs gewesen seien, auf einer Landstraße wieder auf den zuvor Bedrohten. Das „Auto voll mit Skinheads“ habe das spätere Opfer erst überholt, dann aber hätten die Täter angehalten und nach einem Wortgefecht kam es, unter Verwendung einer Metallstange, zu einer schweren Körperverletzung, „bei der es zu erheblicher Brutalität gekommen sei und der Täter (Olaf P., Anm. Redaktion) in erheblichem Maße mit beteiligt war“.

Infolge dieser Geschehnisse wurden die beiden Haupttäter Olaf P. und Tom M. zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen. Tom M. hätte diese über sich ergehen lassen, wogegen P. Klage dagegen eingereicht hätte. Rechtsanwalt Lehmann versuchte dem Gericht zu vermitteln, dass es zu keinerlei weiterer Straftaten durch den zum Tatzeitpunkt 19-jährigen P. kommen wird, da sein Mandant sich seit geraumer Zeit von der rechtsextremen Szene abgewandt habe und somit auch die Begründung für eine erkennungsdienstliche Maßnahme nicht mehr gegeben sei.

Findeisen, der Justiziar der Polizeidirektion Dessau, argumentierte auf Grundlage von Erkenntnissen des Fachkommissariats 4 (Staatsschutz) der PD Dessau, das der Kläger auch aktuell über Verbindungen zur „Kameradschaft Landkreis Wittenberg“ verfüge: „ Ich habe ihn selbst bei polizeilichen Maßnahmen im April in Bitterfeld gesehen, dehalb ist nicht davon auszugehen, dass er sich aus der rechten Szene gelöst hat“, so der Polizeibeamte vor Gericht. Gegen Olaf P. habe es in Vergangenheit zahlreiche polizeiliche Ermittlungen gegeben, Anklagen wegen einschlägiger Delikte seien aber eingestellt worden. Findeisen sei sich sicher, „dass es zu ähnlichen, weiteren Straftaten kommen wird.“ Weiterhin stellt er den Standpunkt seiner ermittelnden Kollegen klar indem er sagte: „Ich bestehe darauf, dass Herr P. ein rechtsextremer Provokateur ist und nach unserem Erkenntnisstand erkennungsdienstlich behandelt werden muss.“

Nach einer zwanzigminütigen Verhandlungspausepause verkündete der Vorsitzende Richter Helms das Urteil. Der Klage würde stattgegeben werden, da nach Einschätzung des Gerichts kein hinreichend gewichtiger Verdacht auf folgende Straftaten gegeben sei.

Mit diesem Urteil werden den Ermittlungsbehörden die Hände gebunden, zielgerichtet gegen nachweisliche Akteure der Neonaziszene vorzugehen. Das Selbstbewußtsein der Szene, sich gegen staatliche Verfolgungsbestrebungen zur Wehr zu setzen, wird abermals gestärkt. Ein Signal der Judikative, welches nur Unverständnis bei den Opfern rechter Straf- und Gewalttaten auslösen kann.“, kommentierte Mario Bialek, Vorstandsmitglied des Alternativen Jugendzentrums, das Urteil .

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(1) §36 Polizeigesetz: Der Polizeivollzugsdienst kann erkennungsdienstliche Maßnahmen ohne Einwilligung des Betroffenen nur vornehmen, wenn ( ... ) dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist, weil der Betroffene verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, und die Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, daß er zukünftig eine Straftat begehen wird.

Quelle/Erstveröffentliching:
www.infothek-dessau.tk

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