Der stadtbekannte Rechtsextremist G. hing in seiner Wohnung eine Hakenkreuzfahne so auf, dass diese von der Strasse aus zu sehen war. Darauf hin erstatte ein engagierter Bürger bei der Polizei Strafanzeige wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (§ 86a STGB).
Quelle: eigener Bericht
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