Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, ist einer Köthener Rechtsextremist wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und einer begangenen Körperverletzung von der dritten Strafkammer des Landgerichtes Dessau in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verurteilt worden. Der Neonazis war Anfang März 2006 zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei vorgeladen. Dabei entdeckten die Beamten auf seiner Hand eine Tätowierung. Der Rechtsextremist hatte sich das Wort "Hass" tätowieren lassen. Dabei war das Doppel-S in Form von Sigrunen gestaltet. Diese verwendete die nationalsozialistische Verbrecherorganisation "Schutzstaffel" (SS) als Organisationskürzel.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung, 30. Mai 2007
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