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Dessau

21. Mai 2007




Ein Mitarbeiter der Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus (Projekt gegenPart) hat bei der Polizei Strafanzeigen wegen des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a STGB) erstattet. Hintergrund der Anzeigen sind dabei zwei Fotos, die auf der Homepage einer gastronomischen Einrichtung publiziert wurden. Dort sind zwei Rechtsextremisten abgebildet, die strafbewährte Symboliken auf der Kleidung tragen. Dabei handelt es sich um die NS-Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" und eine so genannte Triskele-Applikation. Die Rune keltischen Ursprungs wird in der Neonaziszene in gerundeter und eckiger Darstellungsform verwendet. "Triskele" ist darüber hinaus auch der Name eines neonazistischen Magazins.


ein Rechtsextremist (Bildmitte) trägt einen Triskele-Aufdruck auf dem T-Shirt

Quelle: eigener Bericht

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