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Dessau

19. April 2007




Bevor der fünfte Verhandlungsstag im Oury Jalloh-Prozess so richtig begann, kam es zu einem tumultartigen Zwischenfall im Saal 118 des Dessauer Landgerichts. „Nee da nicht hin, dass ist gefährlich“, sagte ein anwesender Afrikaner und meinte damit ein jungen Mann, der allein in der Ecke saß. Vor Prozessbeginn macht die Information die Runde, dass dieser ein Prozessbeobachter der neonazistischen NPD sei. Tatsächlich veröffentlichte ein Autor namens Swen Behrendt auf einer Internetseite der NPD einen Artikel der den Schluss zulässt, dass ein rechtsextremer Aktivist persönlich den Verlauf der Hauptverhandlung verfolgt hatte.

„Dieser Mann ist rassistisch“, sagt ein anderer Mann mit afrikanischem Migrationshintergrund dann. Mit Verweis auf den öffentlichen Charakter des Prozesses versuchte eine Justizangestellte schließlich, die Debatte zu beenden. Erfolg hat diese Intervention indes nicht. „Der Nazi soll gehen“, skandierte eine weitere Beobachterin lautstark. „Er soll raus“, äußerte sich andere. Nach Rangeleien wird der vermeintliche Rechtsextremist  schließlich von Justizbeamten aus dem Saal geführt. Richter Steinhoff bekommt von den Geschehnissen persönlich nichts mit, weil er erst nach der Situation den Saal betritt. In einer Verhandlungspause informierte sich der Vorsitzende über den Vorfall und positionierte sich. Wenn er nicht störe, könne er im Saal bleiben: „Solange er sich ordentlich benimmt, kann er hier bleiben“, sagte Steinhoff. Der von Regina Götz, der Anwältin der Nebenklage, eingebrachte Einwand, dass der Mann womöglich Kleidung der Modemarke „Thor Steinar“ getragen habe, ließ der Richter als Argumentation nicht gelten. Die speziell ausgebildeten Justizbeamten am Eingang hätten so etwas nicht festgestellt, ansonsten wäre er erst gar nicht an der Kontrolle vorbeigekommen. „Solche Leute fliegen raus“, sagte Steinhoff und nennt als plastisches Beispiel einen Hakenkreuzbutton am Revers. Schließlich verkündete der Richter, dass der Prozessbeobachter, wenn er wolle, wieder an der Verhandlung teilnehmen könne. „Zuschauer bestimmen hier nicht, wer hier teilnimmt und wer nicht“, so Steinhoff unmissverständlich. Regina Götz, die die Mutter Oury Jallohs vertritt, hat im Zusammenhang mit dem NPD-Artikel Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede zum Nachteil ihrer Mandantin erstattet.

Quellen:
eigener Bericht,
Oury Jalloh-Prozessbeobachtergruppe Dessau
www.prozessouryjalloh.de
        

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