Auf dem rechtsextremen Internetportal http://www.stoertebeker.net verfasste ein Autor namens „Schriftleitung“ in der Area „Allgemein“ am 14.12. 2005 einen Artikel mit dem Titel „Abt. Ein Auge kann man schon mal riskieren: Haste ma’n Euro, kann ooch een zerquetschter sein (14.12.05)“. Der Artikel beschäftigt sich mit einer schweren Körperverletzungen auf dem diesjährigen Heimatfest in Zerbst (mehr dazu hier) und (hier), in dessen Folge das 16jährige Opfer einer neonazistisch motivierten Gewalttat die Sehkraft auf einem Auge einbüßte. Aus Sicht der Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus (Projekt gegenPart/Dessau) und der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten erfüllt insbesondere der Passus aus dem Artikel: „(...)Glück im Unglück kann man da nur sagen, da wir, wie wir oben schon feststellen konnten, die Sehkraft bei Angehörigen seiner Spezies ohnehin noch nie sonderlich gut ausgeprägt war. In diesem Sinne, Holzauge sei wachsam. (...)“, den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 STGB). Die Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten und die Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus (Projekt gegenPart) haben deshalb am 24. Dezmeber 2005 Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Strafanzeige wurde bei der zuständigen Polizeidirektion in Dessau eingereicht.
Quellen: Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten, Dessau eigener Bericht
News
projektgegenpart ist umgezogen
3. Workshop für Bürgerbündnisse und lokale Akteure: "Vor Ort aktiv gegen Rechtsextremismus – gemeinsam oder einsam?"
Amtsgericht Burg: Rechte Schläger wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt
Neues von der Kampagne "Kein Bock auf Nazis"
Verlegung der ersten Stolpersteine am 19. Mai 2008 in Dessau-Roßlau