Protest gegen das skandalöse „Hakenkreuz-Urteil“ von Stuttgart
Selbstanzeigen bei der Polizeidirektion Dessau erstattet//Polizei beschlagnahmt Transparent
Seit zwei Tagen ziert die Fassade des Alternativen Jugendzentrums in Dessau ein Transparent mit der Aufschrift: „Wir lassen uns das Dagegensein nicht verbieten!“. Zusätzlich ist darauf eine Applikation zu sehen, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz in einem Verbotsschild symbolisieren soll.
Mit der Aktion protestiert der Verein gegen das kürzlich ergangene „Hakenkreuzurteil“ des Landgerichts Stuttgart. Die Kammer verurteilte Jürgen Kamm, den Betreiber eines nichtrechten Internetversandes, zu einer Geldstrafe von € 3600. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Kamm durch den Vertrieb von T-Shirts, Aufklebern und Button die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigen, der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen (Paragraph 86a STGB) schuldig gemacht haben soll. Dabei ist offensichtlich, dass der bekennende Antifaschist die Devotionalien mit der klaren Intention gegen Rechts und in eindeutiger Gegnerschaft zum historischen Nationalsozialismus verbreitet.
Das Urteil stieß auf breite Empörung, der sich auch namhafte PolitikerInnen auf Bundesebene anschlossen. Die Bundesjustizministerin Zypries erwägt laut Medienberichten sogar, den entsprechenden Gesetzestext zu ändern.
Die Rechtsextremismusexperten Marco Steckel (Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt) und Steffen Andersch (Projekt gegenPart), die im Rahmen des Bundesprogrammes Civitas (Intiativ gegen Rechtsextremismus in den Neuen Bundesländern) Projekte in Dessau leiten, haben heute in einem solidarischen Akt und aus Protest Selbstanzeige bei der Polizeidirektion erstattet. Nur eine Stunde nach der Anzeigenstellung beschlagnahmte die Polizei das entsprechende Transparent.
“Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für die Stärkung einer nichtrechten Jugendkultur und der Schaffung demokratischer Strukturen in Ostdeutschland engagieren“, so Steffen Andersch.
hiermit stellen wir Strafanzeige gegen Marco Steckel und Steffen Andersch wegen des Verdachts der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen (Paragraph 86a STGB).Hintergrund des Verdachts ist das öffentliche Zeigen einer Applikation (www.projektgegenpart.org), die ein durchgestrichenes Hakenkreuz in einem Verbotsschild symbolisieren soll. Damit wollen die Anzeigenerstatter ihr Engagement gegen Rechtsextremismus und ihre Ächtung der nationalsozialistischen Verbrechen öffentlich kundtun.
Sollten sich nach eingehender Prüfung der Veröffentlichung noch andere straftatrelevante Delikte ergeben, bitten wir auch diese zu verfolgen.
Wir bitten Sie, uns umgehend die entsprechende Tagebuchnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung!
Marco Steckel Steffen Andersch
Marco Steckel (l.) und Steffen Andersch stehen zur inkriminierten Aussage
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