Dessauer Hip Hop-Crew wegen antisemitischer Texte erneut vor Gericht
Berufungsverfahren gegen „Dissau Crime“ am 26. März 2007 vor dem Landgericht Dessau
Am 26. März 2007 wird das Verfahren gegen die Bandmitglieder der Dessauer Hip Hop-Crew „Dissau Crime“ vor dem Landgericht Dessau neu aufgerollt. Im Oktober vergangenen Jahres hatte das hiesige Amtsgericht die vier Musiker der Volksverhetzung für schuldig befunden und sie zu Geldstrafen zwischen 320 und 1200 Euro verurteilt (mehr dazu hier...).
Der zuständige Jugendrichter sah es damals als erwiesen an, das die Band auf ihrer 2005 erschienenen CD „Zyklon D – Frontalangriff“ antisemitische, gewaltverherrlichende und menschenfeindliche Texte verbreitet hätten und damit „die Opfer des Nationalsozialismus, nämlich die Juden, verächtlich mache“. Dafür ständen vor allem die Songtexte der Lieder „Gestapo aus dem Osten“ und „Outro“, die ganz klar mit „Naziversatzstücken“ spielen würden, so die damalige Urteilsbegründung.
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