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Staatsanwaltschaft Dessau stellt Ermittlungen nach Selbstanzeige ein

durchgestrichenem Hakenkreuz nicht strafrechtlich relevant//Entscheidung bedeutet Handlungssicherheit für engagierte Jugendliche und zivilgesellschaftliche Initiativen in der Region Anhalt//Rechtssicherheit durch einheitliche Verfahrensweise aller Staatsanwalten im Land notwendig




Die Staatsanwaltschaft Dessau hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus in Dessau (Projekt GegenPart) und die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt eingestellt.

Die beiden Initiativen erstatteten im Oktober 2006 Selbstanzeige wegen der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen (§ 86aSTGB), weil sie sich im Internet vor einem Transparent zeigten, dass ein durchgestrichenes Hakenkreuz symbolisierte und mit der Aufschrift „Wir lassen uns das Dagegensein nicht verbieten“ versehen war (mehr dazu hier...). Damit wollten sie ihren Protest gegen das skandalöse Hakenkreuz-Urteil des Stuttgarter Landgerichts zum Ausdruck bringen und sich gleichzeitig mit dem Betroffenen solidarisch erklären. Die Kammer in der badenwürttembergischen Landeshauptstadt verurteilte einen Betreiber eines nichtrechten Internethandels damals zu einer Geldstrafe, da er T-Shirt`s und andere Devotionalien mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz vertrieb.

In der Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft heißt es u. a.: „ (…) Auf  Ihre Selbstanzeige vom 04.10.06 habe ich den unterbreiteten Sachverhalt geprüft und ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht festgestellt. (…) Aus den Gesamtumständen geht hervor, dass es sich bei Ihrem Tun um eine Protestaktion handelte, welche sich insbesondere in der Zusammenschau von durchgestrichenem Hakenkreuz und der Aufschrift „Wir lassen uns das Dagegensein nicht verbieten“ eindeutig gegen den Symbolgehalt des verbotenen Kennzeichens richtete. Das angezeigte Verhalten läuft daher insgesamt dem Schutzzweck des § 86a nicht zuwider (…).

Wir begrüßen die Entscheidung, weil sie ein Signal ist und juristische Handlungssicherheit für engagierte Jugendliche und Initiativen gegen Rechts in der Region Anhalt bedeuten  kann“, so Steffen Andersch, der Leiter des Projekt GegenPart.

In derartigen Fällen ist eine einheitliche Verfahrensweise aller Staatsanwaltschaften im Land erforderlich und geboten. Die theoretische Rechtsunsicherheit außerhalb des Bereichs der Staatsanwaltschaft Dessau behindert das Engagement gegen Rechtsextremismus. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen, die Anti-Nazi-Symbole an ihrer Kleidung tragen oder auf Protestplakaten verwenden, möglicherweise mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rechnen müssen.“, so Marco Steckel, der Leiter der Opferberatung in Dessau.

 

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