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Offener Brief: Mitarbeiter in Dessauer Aral-Tankstelle bedient erneut mit Bekleidung der bei Rechtsextremisten beliebten Modemarke „Thor Steinar“ 

Akteure fordern Konsequenzen




Mit Unverständnis mussten wir am 18. Oktober 2006 gegen 23.15 Uhr zur Kenntnis nehmen, dass ein Mitarbeiter der Dessauer Aral-Filiale in der Albrechtstrasse während der Arbeitszeit Bekleidungsstücke der Modemarke „Thor Steinar“ trug. In diesem Aufzug bediente der junge Mann die Kunden. Einem engagierten Bürger ist es zu verdanken, dass die Polizei informiert wurde und die in Sachsen-Anhalt strafrechtlich verfolgte Symbolik (§ 86a, Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen), mithin die „Thor-Steinar“-Jacke, noch vor Ort beschlagnahmte. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Die Marke “Thor Steinar" ist nicht nur durch völkische Symbolik mit einem positiven NS-Bezug gekennzeichnet, sondern äußerst attraktiv für Rechtsextremisten und Neonazis. Es verging in der Region in letzter Zeit kaum ein Neonazi-Aufmarsch, bei dem die Marke »Thor Steinar« nicht auffällig präsent war.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts erklärte in einer Antwort (Drucksache 4/2314)
auf eine kleine Anfrage am 21.07. 2005 zu diesem Thema:
„(...) Die Landesregierung hat die Öffentlichkeit im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2004 hinsichtlich der Thematik unterrichtet, Polizei und Verfassungsschutz beobachten weiterhin die Entwicklung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Marke„Thor Steinar”. Werden Personen mit Kleidungsstücken, die das unter der Antwort zu Frage 1 beschriebene Firmenlogo der Marke „Thor Steinar" tragen erkannt, werden die Kleidungsstücke beschlagnahmt und eingezogen und gegen die Personen entsprechende Ermittlungsverfahren veranlasst.“

Leider kein Einzel- sondern ein Wiederholungsfall. Der Angestellte wurde bereits am 18. November 2005 dabei gesehen, wie er im „Thor Steinar“-Aufzug in einer anderen Aralfiliale der Stadt seinen Dienst versah. Beide Tankstellen werden übrigens von dem selben Pächter betrieben. Damals informierte die Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus die Aral-Zentrale von dem Vorfall. Die Presseabteilung sicherte in einem Telefongespräch zu in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass sich ein solch rechtsextremes Propagandadelikt nicht wiederholen könne.

Wie der aktuelle Fall zeigt, offensichtlich keine mit der notwendigen Eloquenz betriebene Zusage.  

Insbesondere hinsichtlich der internationalen Geschäftsbeziehungen des Unternehmens sind wir sicher, dass Aral daran interessiert sein muss, sich klar und ummissverständlich gegen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Tendenzen und Erscheinungsformen in unserer Gesellschaft auszusprechen.

Deshalb fordern wir, dass sich Aral sofort von dem entsprechenden Mitarbeiter trennt und darüber hinaus ihre Angestellten und die Mitarbeiter ihrer Pächter hinsichtlich des Erkennens rechtsextremer Codes und Symboliken qualifiziert.

Marco Steckel     
Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt  

Steffen Andersch
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